Eine lesenswerte Kolumne von Jan Fleischhauer ist gestern bei Spiegel Online erschienen. Fleischhauer warnt vor der Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes durch Deutschland und bringt nennt den entscheidenden Grund: Das Abkommen ist formaljuristisch zwar nicht verbindlich, aber politisch verpflichtend. Die Begriffe „Verpflichtung“ bzw. „verpflichtend“ tauchen im 32-seitigen Vertragstext an immerhin 89 Stellen auf. Es stellt sich die Frage, welche Unterzeichnerstaaten sich in der Praxis an die eingegangenen Verpflichtungen halten werden. Diktaturen bzw. autoritär regierte Länder in Afrika und Asien kaum. Dort wird man den Migrationspakt bestenfalls als eine lockere Handlungsempfehlung interpretieren, die man auch ignorieren kann, wenn dies politisch opportun erscheint. Die demokratischen Rechtsstaaten etwa in Europa werden die Verpflichtungen aus dem Abkommen dagegen sehr viel ernster nehmen, allen voran der internationale Musterschüler Deutschland. Da reicht im Zweifel der Hinweis auf das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte.
Man kann sicher sein: Bei uns wird die Politik den Migrationspakt Punkt für Punkt haarklein umsetzen, egal ob rechtlich verbindlich oder nicht. Und wenn nicht freiwillig, dann erzwungen von den Gerichten bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof in Straßburg, die ihre ausländerrechtlichen Entscheidungen künftig an den Inhalten des Abkommens orientieren werden, was für die Öffentlichkeit nicht einmal erkennbar sein muss. Die absehbaren Folgen: Noch mehr Zuwanderung von Wirtschafts- und Armutsmigranten, noch höhere Hürden für die Abschiebung illegal im Land befindlicher Ausländer. Deshalb hat Fleischhauer recht: Deutschland darf den UN-Migrationspakt nicht unterschreiben!
Dasselbe gilt übrigens auch für den UN-Flüchtlingspakt, der ebenfalls Mitte Dezember in Marokko angenommen werden soll. Anders als der Migrationspakt hat diese Vereinbarung bislang nur wenig Beachtung in der öffentlichen Diskussion gefunden, obwohl seine Inhalte ähnlich brisant sind.
"Modellprojekt für Cannabis" Rede von Jan Timke (BIW) am 10.06.2020