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30.11.2009

Minarett-Initiative in der Schweiz erfolgreich

Islam-Debatte in ganz Europa erforderlich
 

Minarett-Initiative in der Schweiz erfolgreich

Islam-Debatte in ganz Europa erforderlich

Zur Überraschung vieler Beobachter haben sich die Schweizer Stimmbürger am gestrigen Sonntag in einer Volksabstimmung mit klarer Mehrheit für die Annahme der sog. „Minarett-Initiative“ ausgesprochen. Die Initiative verlangt vom Gesetzgeber in Bern, Artikel 72 der eidgenössischen Verfassung, in dem das Verhältnis von Kirche und Staat geregelt ist, um einen weiteren Absatz ergänzen, in dem es heißen soll: „Der Bau von Minaretten ist verboten.“ Für diese Verfassungsnovelle haben sich landesweit 57,5 Prozent der Schweizer ausgesprochen, und das bei einer vergleichsweise hohen Wahlbeteiligung von 53,4 Prozent. Nur in vier der insgesamt 26 Kantonen des Landes wurde die Vorlage von der Bevölkerung abgelehnt. Die Entscheidung des Schweizer Souveräns für ein Minarett-Verbot steht also auf einer breiten Basis.

Wie nicht anders zu erwarten war, zeigen sich die Gegner über den unerwarteten Ausgang des von der nationalkonservativen Schweizer Volkspartei (SVP) und der Eidgenössischen Demokratischen Union (EDU) initiierten Referendums empört. Das Ergebnis sei eine „Schande“ für die Schweiz“ wettern Vertreter aus dem linken Lager, auch in Deutschland. Der schweizerische Wirtschaftsdachverband economiesuisse befürchtet nachteilige Folge für die Exportindustrie des Landes, insbesondere im Handel mit muslimischen Staaten. Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) zeigt sich über die Annahme der Initiative ebenfalls besorgt. Für Sprecher Walter Müller ist das Ja "ein Hindernis auf dem Weg der gegenseitigen Integration und des interreligiösen Dialogs". Aus Sicht der Gewerkschaften sei der Ausgang des Referendums ein „herber Rückschlag für die Integration“. Von Migration betroffene Personen fühlten sich jetzt noch mehr ausgegrenzt. Die Schweizer Sektion von Amnesty International (AI), die bereits im Vorfeld der Abstimmung heftig gegen die Initiative agitierte, sieht in einem vollständigen Minarett-Bauverbot eine Verletzung der Religionsfreiheit, das mit internationalen Konventionen nicht vereinbar sei.

In gleicher Weise äußerte sich auch Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf in einer Pressekonferenz. Das Minarett-Verbot stehe im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention und dem UNO-Pakt II, so die Politikerin, die früher selbst der SVP angehörte. Man müsse abwarten, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über eine Beschwerde gegen ein Bauverbot entscheiden werde. Den wollen offenbar die Schweizer Grünen anrufen. In der Tat könnte das Verbot, die Errichtung von Minaretten in der Verfassung zu verbieten, im Widerspruch zu Artikel 9 der Europäischen Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) stehen, die von der Schweiz als Mitglied des Europarates unterschrieben wurde. Auch das Diskriminierungsverbot aus Artikel 14 der Vereinbarung ist tangiert. Von Befürwortern der Minarett-Initiative wird allerdings bestritten, daß ein Verzicht auf Minarette die Religionsfreiheit für Muslime in der Schweiz einschränken würde. Vielmehr verweist man darauf, daß der Koran keinen Hinweis auf Minarette enthalte und deshalb auch kein theologischer Zwang zu deren Errichtung bestehe. Minarette seien kein religiöses Symbol, sondern Ausdruck eines politischen Machtanspruchs des Islam, der aber mit den Grundwerten und der Freiheitsordnung der Schweiz nicht vereinbar sei.

Zu diesem und weiteren Argumenten der Minarettbau-Initiative bitte hier klicken (PDF-Dokument).


Die Aussagen der Schweizer Justizministerin machen deutlich, daß es keineswegs sicher ist, daß am Ende tatsächlich ein Minarettverbot in der eidgenössischen Verfassung stehen wird. Trotz des klaren Votums der Bürger. Dennoch wäre es wünschenswert, wenn das Thema tatsächlich vor den Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg käme. Dann nämlich müßte sich endlich eines der höchsten Gerichte in Europa eingehend mit dem Islam beschäftigen. Und dabei ginge es auch um die Frage, inwieweit der Islam mit den freiheitlichen Grundwerten der Menschenrechtskonvention und den Verfassungen der europäischen Staaten kompatibel ist. Denn anders als z.B. Christentum und Judentum kennt der Koran als heilige Schrift der Muslime keine Trennung von Kirche und Staat. Der Islam ist deshalb stets beides, Religion und politische Weltanschauung. Er ist nicht auf kultische Handlungen und religiöse Gebräuche zur Förderung des Glaubens beschränkt. Vielmehr verfolgt der Islam einen allumfassenden Herrschaftsanspruch, der auch das weltliche Leben erfaßt. Dieser Anspruch manifestiert sich in der Scharia, dem islamischen Recht. Die Scharia beinhaltet aus muslimischer Sicht die Gesamtheit der Vorschriften Gottes, die das Handeln des Menschen determinieren. Als religiöse Pflichtenlehre will die Scharia alle Bereiche des menschlichen Daseins regeln, auch außerhalb der reinen Glaubensbetätigung. Und das bedeutet: Staat und Gesellschaft sollen den Vorgaben der Religion unterworfen werden, eine Vorstellung, die in diametralem Widerspruch zu den Errungenschaften der Aufklärung steht. Der iranische Religionsführer Khomeini drückte das so aus: „Im Westen ist die Religion nur ein Teil des Lebens. Im Islam ist das Leben nur ein Teil der Religion“.

Als eine politische Weltanschauung trägt der Islam totalitäre Züge, die nicht nur im Widerspruch zu Rechtsstaat und Demokratie, sondern auch zu zentralen Grundrechten der europäischen Verfassungsordnungen stehen. Man denke etwa an die Rolle, die der Islam der Frauen und Mädchen zubilligt, und die kaum mit dem Gleichheitsgrundsatz und dem Recht eines jeden Menschen auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit in Einklang zu bringen ist. Oder die geringe Wertschätzung der Presse- und Meinungsfreiheit, die sich z.B. im Zusammenhang mit der Diskussion um die Mohammed-Karikaturen gezeigt hat. Und letztlich richtet sich der Islam mit seinem Anspruch, das weltliche Leben zu durchdringen und politische Macht auszuüben, auch gegen die Religionsfreiheit selbst, weil die untrennbar mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates verbunden ist.

Es ist an der Zeit grundsätzlich zu klären, inwieweit der Islam mit dem Selbstverständnis und den Grundwerten Europas vereinbar ist. Dabei kann es nicht darum gehen, die Religionsausübung als solche in Frage zu stellen, die wesentlicher Bestandteil des demokratischen Grundrechtekanons ist und selbstverständlich auch für Muslime gelten muß. Der schleichenden Islamisierung, also der Unterwanderung von Staat und Gesellschaft durch den Islam als einer politisch-totalitären Ideologie, ist aber ein Riegel vorzuschieben. Andernfalls kann die Integration von Millionen Muslimen in Europa nicht gelingen, droht die weitere Ausbildung und Verfestigung konfliktträchtiger Parallelgesellschaften, die den Frieden und die Stabilität unseres Kontinents bedrohen. Diese Befürchtungen stehen auch hinter der Entscheidung des Schweizer Souveräns gegen den Bau von Minaretten, die als ein Symbol der Islamisierung und weniger als ein Ausdruck legitimer religiöser Betätigung gesehen werden.

Die Schweizer haben einen Stein ins Rollen gebracht, der die Diskussion über den Islam in ganz Europa beflügeln wird. Wer glaubt, für Forderungen nach einem Verbot von Minaretten, dem Muezzinruf oder Großmoscheen hätten nur in der Schweiz eine Chance auf Mehrheiten in der Bevölkerung, der irrt. Auch in anderen europäischen Staaten wächst die Angst der Menschen vor einer Islamisierung der Gesellschaft. Deutschland bildet da keine Ausnahme. Das Problem läßt sich nicht länger unter der Decke halten, nicht durch Tabuisierung und auch nicht durch Kriminalisierung der Islam-Kritiker. Notwendig ist jetzt eine offene Debatte ohne ideologische Scheuklappen. Denn es geht um eine Schicksalsfrage für die Zukunft Europas.


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