BIW bloggt:
16.07.2010
Verjährungsfristen für Mißbrauchsopfer werden verlängert
Verjährungsfristen für Mißbrauchsopfer werden verlängert
Forderung der BÜRER IN WUT wird endlich umgesetzt
Die Bundesregierung plant, die Verjährungsfristen bei sexuellem Mißbrauch zu verlängern. Zivilrechtliche Ansprüche der Opfer sollen zukünftig erst 30 Jahren und nicht wie heute schon nach 3 Jahren verjähren:
Hier gelangen Sie zu einem aktuellen Artikel von Reuters.
Bereits im März dieses Jahres hatten die BÜRGER IN WUT einen Antrag in den Landtag von Bremen eingebracht, der den Senat dazu aufforderte, sich über den Bundesrat für eine Ausweitung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen einzusetzen:
Der BIW-Antrag wurde nicht nur von SPD, GRÜNEN und Linkspartei, sondern auch von CDU und FDP abgelehnt – denselben Parteien also, die jetzt im Bund die von BIW geforderte Verlängerung der Verjährungsfristen Gesetz werden lassen wollen. Daß die Bundesregierung endlich aufgewacht ist und die Rechte der Opfer sexuellen Mißbrauchs stärken will, wird von den BÜRGER IN WUT selbstverständlich begrüßt.
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