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01.02.2010

BIW wollen Burka-Verbot in Deutschland

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15.02.2008

Petition gegen deutschfeindliche Beschimpfungen

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06.11.2006

BIW stellt neuen Türkei-Aufkleber vor

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01.02.2005

Gedenkstein für Michael Newrzella

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08.11.2004

Kampagne gegen eine EU-Mitgliedschaft der Türkei

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28.09.2004

Sonderbriefmarke für Max Schmeling

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10.09.2004

Unterschriftenkampagne gegen die Revierschließungen in Bremen

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01.06.2004

„BIW Aktuell“ ins Leben gerufen

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01.02.2010

BIW wollen Burka-Verbot in Deutschland


BIW wollen Burka-Verbot in Deutschland


Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht

Am 01.02.2010 haben die BÜRGER IN WUT über ihren Vorsitzenden Jan Timke eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Mit dieser Petition wird der Gesetzgeber dazu aufgefordert, das Tragen der Ganzkörperverschleierung muslimischer Frauen in der Öffentlichkeit zu verbieten. Die Burka und der Gesichtschleier Niqab sind mit den Grundwerten unserer Verfassungsordnung, nämlich dem Schutz der Menschenwürde und dem individuellen Persönlichkeitsrecht, nicht vereinbar. Diese Kleidungsstücke dürfen deshalb von Staat und Gesellschaft nicht hingenommen werden, auch nicht mit Hinweis auf die Religionsfreiheit.

Hier der Text unserer Petition:

Die Burka und der Niqab sind Symbole für die Unterdrückung der Frau und verletzen ihr Recht auf Selbstbestimmung, das zum Kernbereich der vom Grundgesetz geschützten Würde und Freiheit jedes Menschen gehört. Beide Kleidungsstücke manifestieren einen archaischen Macht- und Besitzanspruch des Mannes über die Frau, die dadurch zu einem bloßen Sexobjekt degradiert wird. Auch das ist mit der in Art. 1 GG garantierten Unantastbarkeit der Würde eines jeden Menschen unvereinbar. Burka und Niqab sind Textilgefängnisse, die für Segregation, Marginalisierung und Ausgrenzung ihrer Trägerinnen in der Öffentlichkeit stehen. Die Möglichkeiten dieser Frauen, sich außerhalb der eigenen Familie aktiv am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen, werden dadurch massiv eingeschränkt. Das verhindert ihre Integration in Deutschland und erschwert ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt als Voraussetzung für die berufliche Selbstentfaltung. Burka und Niqab sind damit Ausdruck der Weltanschauung islamischer Fundamentalisten, die eine Integration von Muslimen in die deutsche Gesellschaft ablehnen und stattdessen Zuwanderer aus islamischen Ländern in eigenen Parallelwelten abschotten wollen. Das Tragen von Burka und Niqab kann nicht mit dem Grundrecht auf religiöse Bekenntnisfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG legitimiert werden. Im Koran als der Heiligen Schrift des Islam findet sich kein eindeutiges Verhüllungsgebot für Frauen. Gegenteilige Interpretationen bestimmter Koransuren durch islamische Geistliche entspringen häufig dem Bemühen, archaische Familientraditionen religiös zu unterfüttern. Solche Traditionen unterfallen aber nicht der Religionsfreiheit aus Art. 4 GG oder der Europäischen Menschenrechtskonvention. Im Übrigen wird die Glaubensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG nicht schrankenlos gewährt. Die positive Bekenntnisfreiheit findet dort ihre Grenzen, wo sie auf kollidierende Rechtsgüter mit Verfassungsrang trifft. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass Burka und Niqab sowohl die Menschen- als auch die Persönlichkeitsrechte von Frauen zutiefst verletzt, elementare Rechte also, die sowohl vom Grundgesetz als auch der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert werden. Ein gesetzliches Verbot des Tragens der Ganzkörper- und Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit ist deshalb im Rahmen der Rechtsgüterabwägung auch unter Beachtung des Prinzips praktischer Konkordanz verfassungsrechtlich zulässig.

Zu den Beweggründen der BIW-Petition lesen Sie bitte unsere

Pressemitteilung vom 02.02.2010.

Update 14.04.2010: Antwort des Deutschen Bundestages

Zweieinhalb Monate nachdem wir BIW unsere Petition für ein Burka-Verbot beim Deutschen Bundestag eingereicht hatten, erhalten wir endlich die Stellungnahme vom zuständigen Petitionsausschuß. Auf telefonische Nachfrage, warum man sich so lange mit einer Reaktion auf unsere Eingabe Zeit gelassen habe, gab ein Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung an, daß der Vorgang wegen eines Personalwechsels nacheinander auf den Schreibtischen verschiedener Sachbearbeiter landete. So kann das gehen.

Hier geht es zum Schreiben des Deutschen Bundestages und der Begründung für die Ablehnung unserer Petition (PDF-Dokument)


Erwartungsgemäß wurde unsere Petition vom Bundestag abgelehnt. Der Ablehnungsbescheid läßt jedoch Fragen offen. So geht der Petitionsausschuß nicht direkt auf die Eingabe der BIW und unsere Begründung für ein Burka-Verbot ein, sondern verweist auf eine schon früher eingereichte „sachgleiche Petition“, die ebenfalls abgelehnt worden war. Die damalige Entscheidung basierte auf einem Kurzgutachten des Bundesinnenministeriums, unterzeichnet von einem gewissen Dr. Michael Frehse, damals Unterabteilungsleiter im BMI und mittlerweile Vizepräsident beim Bundespolizeipräsidium.

Die Kernaussage der Expertise lautet: Dem weltanschaulich neutralen Staat sei es verwehrt die theologische Frage zu beurteilen, ob das Tragen der Burka durch die Schriften des Islam vorgegeben ist oder nicht. Die Deutungshoheit liegt damit allein bei muslimischen Geistlichen, selbst wenn es sich bei denen um Fundamentalisten handeln sollte. Trägt eine Frau die Burka freiwillig, so Dr. Frehse weiter, dann sei das als Teil der freien Entfaltung der Persönlichkeit sowie der Religionsausübung nach Art. 4 Abs.1 GG durch das Grundgesetz geschützt. Und der Berichterstatter bei Deutschen Bundestag, ein gewisser Wolfgang Dierig, sekundiert in seinem Begleitschreiben, daß die „Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit“ in Deutschland und hier namentlich Art. 4 GG „uneingeschränkt“ gelten.

Doch genau diese Aussage ist falsch. Zwar darf Art. 4 GG nicht durch ein einfaches Gesetz eingeschränkt werden, wie das zum Beispiel beim Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit aus Art. 5 GG der Fall ist; allerdings kann es verfassungsimmanente Schranken immer dann geben, wenn die Bekenntnisfreiheit, um die es beim Tragen der Burka geht, auf kollidierende Rechtsgüter mit Verfassungsrang trifft. Das können hier die Menschenwürde und die Persönlichkeitsrechte der Frau sein, die durch Burka und den Gesichtsschleier Niqab verletzt werden. Darauf hatten wir in der Begründung für unsere Petition auch ausdrücklich hingewiesen. Doch die scheint der Ausschuß wohl überlesen zu haben.

Daß BÜRGER IN WUT mir ihrer Petition, die wir auch den Fraktionen des Deutschen Bundestages zugeleitet hatten, einmal mehr Aufsehen erregt haben, zeigt ein Gutachten zur Möglichkeit eines Burka-Verbotes in Deutschland, das der wissenschaftliche Dienst des Parlaments unmittelbar nach Ablehnung unserer Eingabe erarbeitete. Offiziell wurde die Expertise vom CSU-Bundestagsabgeordnete Johannes Singhammer beauftragt. Die zeitliche Nähe zur BIW-Eingabe ist allerdings auffallend.

Auch in diesem Papier kommt man zu dem Schluß, daß ein Burka-Verbot verfassungsrechtlich nicht durchsetzbar sei. Mehr noch: Selbst eine Grundgesetzänderung, so der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, könne man die islamische Vollverschleierung in der Öffentlichkeit nicht unterbinden. Denn dies würde mit der unverletzlichen Garantie der Menschenwürde in Konflikt geraten. Man mag es nicht glauben: Ausgerechnet die in Artikel 1 Grundgesetz geschützte Menschenwürde soll nach Meinung der Bundestagsverwaltung in Deutschland für alle Zeiten die Burka und damit ein Kleidungsstück legitimieren, daß die Menschenwürde von Frauen zutiefst verletzt. Vielleicht hätten die Gutachter einmal hinterfragen sollen, ob eine Religion, die ihren Gläubigen jedenfalls in dogmatischer Auslegung das Tragen eines Stoffgefängnisses auferlegt, grundsätzlich mit dem Menschenwürdegebot aus Art. 1 GG zu vereinbaren ist. Doch diese Mühe haben sich die Experten beim Deutschen Bundestag wohl nicht gemacht.

Ein Trost bleibt: Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages und seine Rechtsauffassung zu einem Burka-Verbot sind letztlich sekundär. Entscheidend ist, welche Auffassung das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe vertritt, das sich in dieser Frage aber noch nicht geäußert hat. Auf kurz oder lang wird das höchste deutsche Gericht nicht umhinkommen, in einem Grundsatzurteil zur Reichweite der in Art. 4 GG verbrieften Glaubensfreiheit für den Islam und damit einer Religion Stellung zu beziehen, die anders als Christentum und Judentum keine Trennung von Kirche und Staat kennt. Es wird Zeit, daß sich Karlsruhe dieser Herausforderung stellt.

Update 13.07.2010:

In Frankreich rückt das Burka-Verbot immer näher. Am heutigen Dienstag hat die französische Nationalversammlung bei nur einer Gegenstimme für eine entsprechende Gesetzesvorlage der Regierung votiert. Jetzt muss nur noch die zweite Kammer des französischen Paralments, der Seanat, zustimmen.

Hier gelangen Sie zu einer aktuellen Meldung in der FAZ.NET

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15.02.2008

Petition gegen deutschfeindliche Beschimpfungen

 

„Schweinefresser“, „deutsche Schlampe“, „Scheiß-Deutsche“ – Beschimpfungen dieser Art gehören längst zum traurigen Alltag in unserem Land.

 

Beleidigungen dieser Art werden häufig im Zusammenhang mit Straftaten geäußert. Bei den Tätern handelt es sich zumeist um Jugendliche „mit Migrationshintergrund“, wie es politisch korrekt so schön heißt.

 

Die Opfer sind Menschen deutscher Abstammung. Man denke etwa an den Rentner in München, der von zwei ausländischen Jugendlichen kurz vor Weihnachten nicht nur brutal zusammengeschlagen, sondern auch noch als „Scheiß-Deutscher“ bezeichnet wurde.

 

Polizei und Justiz haben derzeit keine gesetzliche Handhabe, um uns Bürger vor solchen Verbalattacken und Haßtiraden zu schützen. Der einschlägige § 130 Strafgesetzbuch (StGB), der den Tatbestand der „Volksverhetzung“ sanktioniert, schützt nämlich nur „Teile der Bevölkerung“.

 

Dazu zählt aber nicht das Deutsche Volk in seiner Gesamtheit. So wird das jedenfalls von der Rechtslehre und den Gerichten gesehen. Und deshalb ziehen deutschfeindliche Äußerungen keine rechtlichen Konsequenzen nach sich.

 

Wir BÜRGER IN WUT meinen, daß die Menschenwürde unteilbar ist.

Das ergibt sich schon aus Artikel 1 unseres Grundgesetzes ab. Die pauschale Verunglimpfung von Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft ist immer rassistisch, egal ob die Betroffenen Zuwanderer oder eben Deutsche sind. Hier darf der Gesetzgeber keine Unterschiede machen.

 

Wer in Deutschland Haß gegen Ausländer schürt, der wird dafür nach § 130 StGB bestraft. Und das ist auch richtig so. Wer aber Deutsche beschimpft oder sogar zu Gewaltmaßnahmen gegen sie aufruft, der wird nicht wegen Volksverhetzung belangt. Mit dieser Ungleichbehandlung muß endlich Schluß sein!

 

Wir BÜRGER IN WUT haben deshalb eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Hier finden Sie den Text der Petition.

Wir wollen damit erreichen, daß zukünftig auch deutschfeindliche Beschimpfungen als Volksverhetzung bestraft werden. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob der Täter deutscher Staatsbürger oder Ausländer ist. Zu diesem Zweck muß § 130 Absatz 1 StGB konkretisiert werden. Es ist klarzustellen, daß die Deutschen in ihrer Gesamtheit ein Teil der Bevölkerung unseres Landes sind. Dann wären auch die deutschen Bürger vor volksverhetzenden Beleidigungen geschützt.

 

Wer unsere Initiative unterstützen will, kann die Petition der BÜRGER IN WUT bis zum 26. März 2008 direkt im Internet unterzeichnen, und zwar unter folgender Adresse des Deutschen Bundestages:

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=629


Hier wird auch die jeweils aktuelle Gesamtzahl der Unterstützer angezeigt, die sich online eingetragen haben.

Interessierte Bürger können sich unserer Petition alternativ auch schriftlich anschließen. Wir haben eine Unterschriftenliste vorbereitet, die herunterladen und ausgedruckt werden kann. Hier geht es zur Unterschriftenliste.

Bitte die erforderlichen Angaben eintragen, in der letzten Spalte der Tabelle unterschreiben und die Liste bis spätestens 20. März 2008 an uns zurück. Unsere Anschrift lautet:

 

Wählervereinigung BÜRGER IN WUT,

Am Treptower Park 28-30,

D-12435 Berlin.

 

Je mehr Personen unsere Initiative mitzeichnen, desto größer die Chance, daß sich der Deutsche Bundestag damit befaßt und die geforderte Änderung von § 130 StGB tatsächlich gesetzliche Realität wird. Wir möchten deshalb alle Bürger bitten, auch in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis Unterschriften für die BIW-Petition zu sammeln bzw. auf unsere Aktion hinzuweisen.

 

Außerdem rufen wir zu Spenden auf, damit wir die BIW-Petition gegen deutschfeindliche Beschimpfungen einer möglichst breiten Öffentlichkeit bekannt machen können – durch Banner im Internet, Briefe an ausgewählte Bürger und Anzeigen in großen Zeitungen. Hier geht es zur Spendenseite der BÜRGER IN WUT.

Bereits an dieser Stelle recht herzlichen Dank allen Spendern!

Update 26.11.2008:

MdB Henry Nitzsche unterstützt die Petition der BIW und schreibt den Bundestag an.

Zum Brief des MdB Nitsche als PDF-Dokument

Hier können Sie das Ablehnungsschreiben des Deutschen Bundestages herunterladen (PDF-Dkument).


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06.11.2006

BIW stellt neuen Türkei-Aufkleber vor


Der BIW hat seinen Kampagnenaufkleber gegen einen EU-Beitritt der Türkei komplett überarbeitet und graphisch anspruchsvoller gestaltet.

Nachdem schon die erste Version des Aufklebers auf große Resonanz gestoßen is., dürfte die verbesserte Variante noch mehr Interessenten finden.


Den neuen Türkei-Aufkleber können Sie bei der BIW-Bundesgeschäftsstelle in Berlin zum unveränderten Preis von 1,50 Euro pro Stück inklusive Porto und Versand bestellen.


Bei einer Bestellmenge von 5 oder mehr Aufklebern beträgt der Stückpreis nur 1,00 Euro. Sie können den Aufkleber telefonisch unter 01805 - 724455, per Fax (030 - 53214892) oder mit der Post ordern.


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01.02.2005

Gedenkstein für Michael Newrzella


Am 25. Juni 1993 kam es auf dem Bahnhof im mecklenburgischen Bad Kleinen zu einem Polizeieinsatz der Anti-Terror-Einheit GSG 9.

Ziel der Aktion war die Festnahme der damaligen RAF-Top-Terroristen Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams. Dabei wurde der erst 25-jährige BGS-Beamte Michael Newrzella von Grams erschossen.

Bis heute haben es weder der Landtag in Schwerin noch die Kommunalpolitiker in Bad Kleinen für nötig erachtet, dem in Ausübung seines Dienstes ermordeten Polizisten Michael Newrzella vor Ort ein würdiges Andenken zu verschaffen.

Deshalb hat sich der BIW des Themas angenommen. Großzügige Spenden von Mitgliedern und Förderern haben den BIW mittlerweile in die Lage versetzt, in Bad Kleinen einen Gedenkstein für Michael Newrzella aufzustellen.

Die Verhandlungen mit den Verantwortlichen der Stadt Kleinen wegen des Standortes für den Gedenkstein laufen noch.

Letzter Stand: Der Bürgermeister von Bad Kleinen, Herr Kreher (FDP), unterstützt die Forderung des BIW nach einem Gedenkstein für Michael Newrzella.

Bereits seit einigen Monaten versuchen BIW und Gemeindeverwaltung, von der Deutschen Bahn AG die Zusage für eine Plazierung des Mahnmals auf dem Bahnhofsgelände zu bekommen, jedoch ohne Erfolg.

Sollte sich die Bahn nicht bewegen, wird sich der BIW um einen alternativen Standort für den Gedenkstein außerhalb des Bahnhofsareals bemühen.

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08.11.2004

Kampagne gegen eine EU-Mitgliedschaft der Türkei


Unter dem Motto

"Für ein europäisches Europa - Nein zu einem EU-Beitritt der Türkei"

macht sich der BIW gegen eine Mitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union stark. Für diese Kampagne haben wir ein eigenes Portal unter der Adresse

http://www.tuerkei-beitritt-nein.de/

eingerichtet.
Hier finden Sie viele wichtige Informationen zum Thema, fundierte Argumente, die gegen eine Aufnahme der Türkei in die EU sprechen, sowie einen Überblick über unsere Aktionen.

Außerdem können Sie unseren Kampagnen-Aufkleber bestellen und den Flyer

"7 Argumente gegen einen EU-Beitritt der Türkei"

herunterladen. Klicken Sie hier, um zu unserem Türkei-Portal zu gelangen.

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28.09.2004

Sonderbriefmarke für Max Schmeling


Am 28.09.2005 wird die Boxlegende Max Schmeling 100 Jahre alt.

Schmeling hat nicht nur als Boxer in den 30er Jahren Geschichte geschrieben, sondern sich auch Zeit seines Lebens um deutschen Sport verdient gemacht. Darüber hinaus setzt sich Max Schmeling für bedürftige Menschen ein. Seine Unterstützung gilt vor allem Waisenkindern.

Max Schmeling hat bereits heute testamentarisch verfügt, daß sein gesamtes Vermögen nach seinem Tode einem Verein zufließt, der sich für die belange von Waisenkindern einsetzt. Angesichts der großen sportlichen Leistungen und der Vorbildfunktion von Max Schmeling ist in Österreich bereits anläßlich des 99. Geburtstages Schmelings eine Sonderbriefmarke mit dem Konterfei des Boxweltmeisters erschienen.

In Deutschland ist eine solche längst überfällige Ehrung von Max Schmeling dagegen nicht vorgesehen. Das für die Herausgabe von Postwertzeichen zuständige Bundesfinanzministerium beruft sich dabei auf eine interne "Selbstfestlegung", wonach lebende Personen hierzulande nicht auf Briefmarken abgebildet werden dürfen.

Eine dürftige Argumentation, zumal es in der bundesdeutschen Postgeschichte durchaus Beispiele für Briefmarken gibt, auf denen prominente Sportler noch zu Lebzeiten erkennbar sind.

Die Marke Nr. 1958 vom 31.05.1997 etwa zeigt eine ganze Riege damaliger Spieler des Rekordmeisters FC Bayern München. Und der auf Marke Nr. 812 anläßlich der WM 1974 abgebildete deutsche Fußballer erinnert stark an den bis heute fidelen Uli Hoeneß.

Die große Lebensleistung von Max Schmeling und die Ausflüchte des Bundesfinanzministeriums sind für den BIW Anlaß, sich aktiv in die Diskussion einzuschalten. In einem Schreiben an den Bundespräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenden Parteien bitten wir die Politiker darum, direkt beim Bundesfinanzminister zugunsten einer Sonderbriefmarke von Max Schmeling zu intervenieren.

Letzter Stand: Am 2. Februar 2005 verstarb Max Schmeling in Hollenstedt bei Hamburg an den Folgen einer schweren Erkältung. Die offizielle Trauerfeier fand am 1. März 2005 in der Hamburger Michaelis-Kirche statt.

Am gleichen Tag gab die Österreichische Post eine Sonderbriefmarke heraus, die das Schmeling-Porträt des deutschen Malers George Grosz zeigt.
Und auch das Bundesfinanzministeriums hat nun endlich reagiert: Seit dem 8. September kann man an den Schaltern der Post eine deutsche Sonderbriefmarke mit dem Konterfei Schmelings im Wert von 0,55 € erwerben.

Die Auflage des Postwertzeiches beträgt 12,5 Millionen Stück. Die Forderung des BIW nach einer philatelistischen Ehrung von Max Schmelings ist also schließlich doch noch Realität geworden.

Material zur Kampagne:

Beitrag im BIW Aktuell 13/2004 vom 17.12.2004

Österreichische Sonderbriefmarke zum 99. Geburtstag von Max Schmeling, Ausgabetag 28.09.2004

Deutsche Sonderbriefmarken mit aktiven Sportlern 1974 und 1997

Schreiben der BIW an den Bundespräsidenten vom 20.12.2004

Sonderbriefmarke der Österreichischen Post zum Tod von Max Schmeling, Ausgabetag 01.03.2005

Sonderbriefmarke der Deutschen Post AG zum 100. Geburtstag von Max Schmeling, Ausgabetag 08.09.2005

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10.09.2004

Unterschriftenkampagne gegen die Revierschließungen in Bremen


„Überfälle außerhalb der Öffnungszeiten verboten“ - so oder so ähnlich könnte es zukünftig bei der Bremer Polizei heißen, denn Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) will die Öffnungszeiten der Polizeireviere stark einschränken.

„Bis zur vollkommenen Revierschließung ist dann nur noch ein kurzer Schritt!“,

kommentierte der stellvertretende Vorsitzende des BIW, Werner Fincke, diesen (R)Einfall. Und er weiß die Mehrheit der Bevölkerung in dieser Frage hinter sich.

Die BIW fordern die Aufrechterhaltung der „Rund-um-die-Uhr“-Reviere als einen wesentlichen Baustein der Kriminalitätsbekämpfung.

Aus gutem Grund: Im bundesweiten Städtevergleich gilt Bremen längst als eine Kriminalitätshochburg.

Trotzdem sind in den vergangenen Jahren mehrere hundert Stellen bei der Bremer Polizei gestrichen worden, während im gleichen Zeitraum die Zahl der Straftaten permanent gestiegen ist. Sollte die Verkürzung der Präsenzzeiten Realität werden, wird sich der negative Kriminalitätstrend an der Weser beschleunigt fortsetzen!

Mit einer Unterschriftenaktion hat der BIW den Kampf gegen die drohenden Revierschließungen aufgenommen. Viele Bürger haben sich an dieser Kampagne beteiligt. Die Unterschriftenlisten werden in Kürze dem Bremer Innensenator übergeben verbunden mit der nachdrücklichen Aufforderung, die geplanten Nachtschließungen der Polizeireviere zurückzunehmen.

Letzter Stand: Obwohl die BIW in kürzester Zeit insgesamt 1.117 Unterschriften gegen die Pläne von Innensenator Röwekamp sammeln konnte – und damit mehr als die FDP in Bremen - hält die Landesregierung weiter an ihrer Polizeireform fest.

Daß es bislang noch nicht zu den bereits angekündigten Revierschließungen in der Hansestadt gekommen ist, dürfte nicht zuletzt auf den massiven Protest der BIW gegen diese Maßnahme zurückzuführen sein. Doch angesichts der leeren Stadtkasse bleibt das Thema auf der politischen Agenda.

Die BIW werden deshalb nicht lockerlassen und sich weiter für den Schutz der Bürger vor Kriminalität und Verbrechen stark machen. Es kann und darf nicht sein, daß die ruinöse Finanzpolitik der rot-schwarzen Koalition auf Kosten der Inneren Sicherheit in Bremen geht.

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01.06.2004

„BIW Aktuell“ ins Leben gerufen


Jede ernstzunehmende politische Kraft braucht eine Publikation, um die Öffentlichkeit umfassend über die eigenen politischen Standpunkte zu informieren.

Das gilt in besonderer Weise für eine aufstrebende Wählervereinigung wie die BÜRGER IN WUT. Deshalb haben wir den Informationsbrief „BIW Aktuell“ ins Leben gerufen, der regelmäßig an knapp 1.000 Adressaten per E-Mail verschickt wird.

Wir streben an, die Auflage von „BIW Aktuell“ mittelfristig auf bis zu 10.000 Exemplare pro Ausgabe zu steigern. Wenn auch Sie unsere Informationen regelmäßig beziehen wollen, dann tragen Sie sich bitte im Bestellformular ein, indem Sie den Menüpunkt Infobrief anklicken.

Die aktuelle Ausgabe sowie die bisher erschienenen Ausgaben von „BIW-Aktuell“ als PDF-Dateien zum Herunterladen stellen wir Ihnen weiter unten zur Verfügung:

BIW-Aktuell - Ausgabe 02 / 2007

BIW-Aktuell - Ausgabe 01 / 2007


BIW-Aktuell - Ausgabe 02 / 2006

BIW-Aktuell - Ausgabe 01 / 2006


BIW-Aktuell - Ausgabe 08 / 2005

BIW-Aktuell - Ausgabe 07 / 2005


BIW-Aktuell - Ausgabe 06 / 2005

BIW-Aktuell - Ausgabe 05 / 2005

BIW-Aktuell - Ausgabe 04 / 2005

BIW-Aktuell - Ausgabe 03 / 2005

BIW-Aktuell - Ausgabe 02 / 2005


BIW-Aktuell - Ausgabe 01 / 2005

BIW-Aktuell - Ausgabe 13 / 2004

BIW-Aktuell - Ausgabe 12 / 2004

BIW-Aktuell - Ausgabe 11 / 2004

BIW-Aktuell - Ausgabe 10 / 2004

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25.08.2010

BÜRGER IN WUT lehnen Reformpläne zu Guttenbergs ab

Aussetzung der Wehrpflicht schwächt die Streitkräfte
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19.07.2010

Hamburger erteilen Einheitsschule klare Absage

Jan Timke: "Sieg der bildungspolitischen Vernunft"
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13.07.2010

BIW kritisieren geplantes EU-Asylrecht

Asyl- und Zuwanderungspolitik muß national bleiben
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30.06.2010

BIW unterstützen Joachim Gauck

Gauck als Bundespräsident der bessere Kandidat
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24.06.2010

BIW unterstützen CDU-Forderung nach Grenzkontrollen

Jan Timke: Innenministerkonferenz muß entscheiden
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