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05.01.2010

BIW lehnen FDP - Gutscheinmodell ab

Kindergeld ist auch weiter als Geldleistung zu gewähren
 

BIW lehnen FDP-Gutscheinmodell ab

Kindergeld ist auch weiter als Geldleistung zu gewähren

Der Bundesvorstand der bundesweiten Wählervereinigung BÜRGER IN WUT (BIW) lehnt den Vorschlag der stellvertretenden FDP-Vorsitzenden Cornelia Pieper ab, zukünftige Kindergelderhöhungen nur noch in Form von Bildungsgutscheinen auszuzahlen. Eine solche Bevormundung durch den Staat verletze das durch Artikel 6 Grundgesetz geschützte Vorrecht der Eltern, selbst für die Erziehung ihrer Kinder zu sorgen.

Nach den Vorstellungen von Pieper sollen die Gutscheine in Krippen, Kindergärten und Vereinen eingelöst werden können, um die „frühkindliche Bildung“ zu verbessern. Im Widerspruch dazu wenden sich die BÜRGER IN WUT gegen alle Versuche, das Erziehungsrecht der Eltern durch den schleichenden Übergang zu einer staatlich organisierten Betreuung aller Vorschulkinder zu untergraben. Eine kollektive Zwangserziehung für Kinder von der Krippe bis zum Schulabschluß darf es in Deutschland nicht geben. Eine Ausnahme von diesem Prinzip soll zum Wohle des Kindes aber in solchen Fällen möglich sein, in denen die Eltern ihrer Erziehungspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommen.

Dazu Jan Timke, Vorsitzender und Sprecher der BIW:

Der Vorschlag von Frau Pieper ist die Vorstufe hin zu einer allgemeinen Krippen- und Kita-Pflicht in Deutschland. Solche Forderungen kennt man sonst nur aus dem linken politischen Lager. Sie in abgeschwächter Form nun auch aus der Führungsetage der FDP zu hören, verwundert dann schon. Es ist schließlich die FDP, die ansonsten bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Freiheitsrechte der Bürger betont. Nur für Eltern will man die offenbar nicht gelten lassen.“

Aus Sicht der BÜRGER IN WUT muß der Staat den Eltern grundsätzlich die Fähigkeit zugestehen, ihren Nachwuchs in der wichtigen Kleinkindphase nach eigenen Vorstellungen angemessen zu erziehen und auf die Herausforderungen des Lebens vorzubereiten. Nur wenn die Erziehungsberechtigten im Einzelfall dazu nicht in der Lage sind, hat der Staat einzugreifen und den Besuch einer Betreuungseinrichtung verbindlich vorschreiben.

Die BIW wollen einen altersgerechten Sprach- und Leistungstest für alle Kinder in Deutschland mit Erreichen des dritten Lebensjahres einführen. Kinder, die bei diesem Test schlechter abschneiden als der Durchschnitt ihrer Altersgenossen, haben einen Kindergarten zu besuchen, um die festgestellten Defizite vor der Einschulung zu beheben. So werden gleiche Startchancen auch für Kinder aus bildungsfernen Schichten hergestellt.

An dem Grundsatz, daß die Erziehung der Kinder zuvörderst Aufgabe der Eltern und nicht des Staates ist, darf nicht gerüttelt werden. Diese Prärogative ist nach den Erfahrungen mit der ‚totalen Erziehung’ im Nationalsozialismus aus gutem Grund in der bundesdeutschen Verfassung festgeschrieben worden. Entwicklungsdefizite treten heute vor allem bei Kindern aus Zuwandererfamilien auf. Deren Eltern haben oft selbst Probleme mit der Integration und verfügen nicht über die notwendige deutsche Sprachkompetenz. Hier muß durch gezielte Maßnahmen angesetzt werden. Wer deshalb mit einer generellen Krippen- und Kindergartenpflicht liebäugelt, der schießt deutlich über das Ziel hinaus“, so Jan Timke abschließend.

Pressemitteilung 01/2010


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