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21.01.2010

Hotel-Spenden: BIW fordern Konsequenzen

Parteispenden aus der Wirtschaft verbieten
 

Hotel-Spenden: BIW fordern Konsequenzen

Parteispenden aus der Wirtschaft verbieten

Der Vorstand der bundesweiten Wählervereinigung BÜRGER IN WUT (BIW) fordert als Konsequenz aus den Spenden von Hoteliers an CDU/CSU und FDP eine Änderung des Parteienrechts. Finanzielle Zuwendungen von Unternehmen und Verbänden an politisch relevante Parteien müssen verboten werden.

Am vergangenen Wochenende war bekanntgeworden, daß die FDP zwischen Oktober 2008 und Oktober 2009 insgesamt 1,1 Millionen Euro an Spenden von der Düsseldorfer Substantia AG erhalten hatte. Die Substantia AG ist Teil des Firmenimperiums von August Baron von Finck. Finck ist zugleich Miteigentümer der Mövenpick Gruppe, die in Deutschland 14 Hotels betreibt. Kurze Zeit später stellte sich heraus, daß der Milliardär vor der bayerischen Landtagswahl die CSU mit zwei Großspenden in einem Gesamtvolumen von über 800.000 Euro bedacht hatte. Am Mittwoch schließlich mußte auch die CDU einräumen, eine sechsstellige Summe aus der Hotelbranche erhalten zu haben. Kritiker sehen einen Zusammenhang zwischen den Spenden an die heutigen Regierungsparteien und der Senkung des Mehrwertsteuersatzes für das Beherbergungsgewerbe von 19 auf 7 Prozent, die zum 01. Januar 2010 in Kraft trat.

Dazu Jan Timke, Bundesvorsitzender der BIW:

Die aktuellen Fälle zeigen einmal mehr, wie problematisch Spenden von Unternehmen und Interessenverbänden an Parteien sind. Auch wenn ein direkter Zusammenhang zwischen einer Spende und einer konkreten politischen Entscheidung kaum nachweisbar ist, bleibt ein übler Beigeschmack. Solche Geldgeschenke haben in der öffentlichen Wahrnehmung stets den Ruch der Korruption, der Käuflichkeit von Politik. Dadurch werden das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Demokratie beschädigt. Das darf nicht hingenommen werden. Deshalb ist jetzt der Gesetzgeber gefordert.“

BÜRGER IN WUT wollen Spenden von Firmen und Verbänden an solche Parteien verbieten, die in Fraktionsstärke im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind. Spenden von Privatleuten sind auf 1.000 Euro pro Person und Jahr zu beschränken. Im Gegenzug sind die öffentlichen Mittel für diese Parteien angemessen zu erhöhen, wobei nicht mehr allein auf die absolute Zahl der bei Wahlen gewonnenen Stimmen, sondern auch auf die Wahlbeteiligung abzustellen ist. Außerdem soll es zukünftig eine Kopfpauschale pro Mitglied und Jahr geben. Damit kleinere Parteien nicht benachteiligt werden, ist ihnen ein zusätzlicher Ausgleichsbetrag zu gewähren. Diese Vorschriften sind analog auch auf Wählervereinigungen anzuwenden, die in einigen Bundesländern an Landtagswahlen teilnehmen können.

Laut Grundgesetz wirken Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Unabhängigkeit von Partikularinteressen ist deshalb ein hohes Gut. Spenden aus der Wirtschaft, von Interessenverbänden, aber auch von vermögenden Privatpersonen stehen dem entgegen. Deshalb macht es Sinn, die Arbeit der Parlamentsparteien in Zukunft weitgehend durch den Staat zu finanzieren. Die Belastung des Steuerzahlers muß aber in Grenzen gehalten werden. Die Parteien haben deshalb sehr viel sparsamer als bislang mit ihren Mitteln zu haushalten. Vor allem müssen die Personalausgaben gesenkt werden, die bis zu 40 Prozent des Gesamtbudgets verschlingen. Offenbar schleppen einige Parteien große Wasserköpfe mit sich herum. Die gilt es deutlich zu beschneiden“, erläutert Jan Timke den Reformvorschlag der BIW.

Pressemitteilung 03/2010


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