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13.07.2010

BIW kritisieren geplantes EU-Asylrecht

Asyl- und Zuwanderungspolitik muß national bleiben
 

BIW kritisieren geplantes EU-Asylrecht

Asyl- und Zuwanderungspolitik muß national bleiben

Der Bundesvorstand der bürgerlich-konservativen Wählervereinigung BÜRGER IN WUT (BIW) hat Pläne der EU-Kommission zu einem einheit-lichen Asylrecht in Europa scharf kritisiert. Nach Meinung der BIW darf die Asyl- und Zuwanderungspolitik nicht vergemeinschaftet werden, sondern muß nationale Angelegenheit der Mitgliedsstaaten bleiben.

Am Wochenende waren Vorschläge der EU-Kommission zur Vereinheitlichung des Asylrechts in der Europäischen Union bekanntgeworden. Neben einer verbindlichen Dauer des Asylverfahrens von sechs Monaten will Brüssel Asylbewerbern den Zugang zum Arbeitsmarkt in den Mitgliedsstaaten ermöglichen. Außerdem soll das Bleiberecht für Familienangehörige eines Antragstellers auf dessen Geschwister ausgedehnt werden. Derzeit ist dieses Privileg auf Ehegatten und Kinder beschränkt. Die sogenannte Flughafenregelung soll aufgehoben werden. Die Behörden dürften Scheinasylanten dann nicht mehr im Transitbereich der Flughäfen festhalten, um sie auf dem Luftweg rasch in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Verbieten will die EU-Kommission auch die zügige Abschiebung ungetauchter Ausländer, die uneingeschränkten Zugang zum Asylverfahren erhalten sollen.

Schließlich will die EU Asylanten beim Bezug von Sozialhilfe Einheimischen gleichstellen. Nach dem heute in Deutschland geltenden Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Flüchtlinge in den ersten vier Jahren ihres Aufenthaltes in Deutschland nur Grundleistungen, die deutlich unter denen der Sozialhilfe liegen und regelmäßig als Sachmittel zu gewähren sind. Zu den neuen Plänen aus Brüssel äußert sich Jan Timke, Bundesvorsitzender der BÜRGER IN WUT:

Sollte sich die EU-Kommission mit ihren Vorstellun-gen durchsetzen, droht Deutschland eine massive Zuwanderungswelle von Wirtschaftsflüchtlingen aus der Dritten Welt. Soziale Verwerfungen und gesellschaftliche Konflikte wären die Folge. Nutznießer eines großzügigen Asylrechts wären vor allem internationale Schlepperbanden. Völlig absurd ist die Forderung der EU, Asylbewerbern von Beginn an dieselben Leistungen zu gewähren wie zum Beispiel einem Erwerbslosen, der nach 30 Jahren Berufstätigkeit auf Hartz IV angewiesen ist. Wer solche Vorschläge ausgerechnet in einer Zeit macht, da im Zuge der Finanzkrise überall in Europa Sozialetats zusammengestrichen werden, der beweist einmal seine politische Abgehobenheit.“

Die Änderung des Asylgrundrechts im Jahre 1993 hat zu einer deutlichen Verringerung des Asylmißbrauchs in Deutschland geführt: Wurden 1992 noch 438.191 Asylanträge gestellt, waren es 2008 nur noch 22.085, ein Rückgang von knapp 95 Prozent. Das bewährte deutsche Asylrecht darf deshalb nicht in Frage gestellt werden.

Zentrale Fragen der Asyl- und Zuwanderungspolitik müssen nationale Angelegenheit der Einzelstaaten bleiben. Das vom Europäischen Rat 2004 beschlossene ‚Haager Programm’, das auch ein einheitliches Asylverfahren in der EU vorsieht, ist deshalb zu revidieren. Hochsensible Themen wie die Ausländerpolitik taugen nicht für europaeinheitliche Regelungen. Dazu sind die Interessenlagen der Mitgliedsländer zu unterschiedlich. Wir brauchen also auch in diesem Bereich nicht mehr, sondern weniger Brüssel“, so Jan Timke abschließend.

Pressemitteilung 11/2010


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