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Spenden


Damit wir BÜRGER IN WUT unsere politische Arbeit für Deutschland erfolgreich fortsetzen können, sind wir auf Spenden aus der Bevölkerung angewiesen.
Denn wir bekommen keine staatlichen Zuschüsse oder werden auch nicht von der Wirtschaft gesponsert.

Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten an, um BÜRGER IN WUT eine Spende zukommen zu lassen:

Überweisen Sie uns einen frei wählbaren Betrag auf folgendes Konto:

Verein BÜRGER IN WUT
Geldinstitut: Sparkasse Bremen
Konto: 11 46 76 77
BLZ: 290 501 01

Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung für Ihr Konto.
Diese Variante ist für Spender gedacht, die uns regelmäßig mit einem monatlichen Geldbetrag unterstützen wollen. Wir haben Ihnen eine Einzugsermächtigung vorbereitet. Klicken Sie einfach auf den Link unten und drucken Sie das Formular aus. Die ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung können Sie uns mit der Post an die Adresse Wählervereinigung

BÜRGER IN WUT
Torstraße 195
D-10115 Berlin

oder per Fax an: 030 - 20 866 466 1

Die Einzugsermächtigung zum Ausdrucken finden Sie hier.

Eine Kleinspende an BÜRGER IN WUT ist sofort und ohne Formalitäten durch einen Anruf beim BIW-Spendentelefon möglich. Wählen Sie einfach folgende Rufnummer:

0900-5-004450-024

Mit jedem Anruf spenden Sie 4 Euro, die mit Ihrer nächsten Telefonrechnung eingezogen werden. Der Spendenvorgang ist vollautomatisiert. Sie werden also nicht mit einem Mitarbeiter verbunden und müssen auch keinerlei personenbezogene Daten angeben. Natürlich können Sie unser Spendentelefon auch mehrmals nutzen. Bitte beachten Sie, daß die obige Rufnummer nur über das Festnetz erreichbar ist.

Recht herzlichen Dank für Ihre Unterstützung unserer Arbeit!

Steuerrechtlicher Hinweis:

Die BÜRGER IN WUT sind als eine Wählervereinigung nach § 34 g Einkommenssteuergesetz anerkannt. Sie können Ihre Spende an die BIW deshalb als Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung geltend machen, und zwar bis zum einem Gesamtspendenbetrag von 1.650 Euro für Alleinstehende und 3.300 Euro für Verheiratete im Jahr. Das Finanzamt zieht 50 Prozent des gespendeten Betrages direkt von Ihrer Steuerschuld ab. Beispiel: Wenn Sie uns 100 Euro spenden, erhalten Sie mit dem Steuerjahresausgleich 50 Euro vom Fiskus zurück.

Damit Sie Ihre Spende an die BÜRGER IN WUT gegenüber dem Finanzamt nachweisen können, erhalten Sie von uns rechtzeitig eine Spendenbescheinigung, die Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Sollten Sie Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Spende haben, dann schreiben Sie uns eine Mail an info@buerger-in-wut.de.

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